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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/05/0150 E 23. Juni 2008 RS 1Stammrechtssatz
Bei einem Beseitigungsauftrag ist für die belangte Behörde die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgeblich (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 2003, Zl. 2003/06/0004). Für den Verwaltungsgerichtshof ist bei Beurteilung der Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ebenfalls dieser Zeitpunkt maßgeblich (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1976, Zl 0059/74, VwSlg. 8998/A).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverhalt Diverses Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012050189.X06Im RIS seit
25.08.2014Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014