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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §51e Abs3;Rechtssatz
Die in der Berufung behauptete fehlerhafte Auswertung der Lenkzeiten verbunden mit dem Antrag der Prüfung der Auswertung durch einen Sachverständigen ist als Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung anzusehen (vgl. E 24. Jänner 2008, 2004/03/0148; E 24. Oktober 2008, 2008/02/0182; E 24. Oktober 2008, 2008/02/0195; E 3. Juli 2009, 2005/17/0178). Die Voraussetzungen für das Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 51e Abs. 3 VStG lagen somit nicht vor. Der UVS war daher gemäß § 51e Abs. 1 VStG verpflichtet, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Es ist daher auch im Revisionsfall von einem "absoluten" Verfahrensmangel auszugehen, der gemäß § 42 Abs. 2 Z 3 lit. c VwGG zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führt (vgl. E 26. Jänner 2012, 2009/07/0039).Die in der Berufung behauptete fehlerhafte Auswertung der Lenkzeiten verbunden mit dem Antrag der Prüfung der Auswertung durch einen Sachverständigen ist als Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung anzusehen vergleiche E 24. Jänner 2008, 2004/03/0148; E 24. Oktober 2008, 2008/02/0182; E 24. Oktober 2008, 2008/02/0195; E 3. Juli 2009, 2005/17/0178). Die Voraussetzungen für das Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß Paragraph 51 e, Absatz 3, VStG lagen somit nicht vor. Der UVS war daher gemäß Paragraph 51 e, Absatz eins, VStG verpflichtet, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Es ist daher auch im Revisionsfall von einem "absoluten" Verfahrensmangel auszugehen, der gemäß Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, Litera c, VwGG zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führt vergleiche E 26. Jänner 2012, 2009/07/0039).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014020065.L02Im RIS seit
05.08.2014Zuletzt aktualisiert am
28.05.2015