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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die bei der Arbeitsplatzbewertung maßgebenden materiellrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zeitraumbezogen anzuwenden. In Ansehung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen gilt hingegen, dass nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Kraft gestandenen Rechtslage vorzugehen ist, was auch für den heranzuziehenden Richtverwendungskatalog gilt (vgl. E 20. Mai 2008, 2005/12/0012; 2005/12/0218; E 28. April 2008, 2005/12/0148).Die bei der Arbeitsplatzbewertung maßgebenden materiellrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zeitraumbezogen anzuwenden. In Ansehung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen gilt hingegen, dass nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Kraft gestandenen Rechtslage vorzugehen ist, was auch für den heranzuziehenden Richtverwendungskatalog gilt vergleiche E 20. Mai 2008, 2005/12/0012; 2005/12/0218; E 28. April 2008, 2005/12/0148).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010120123.X03Im RIS seit
18.11.2014Zuletzt aktualisiert am
19.11.2014