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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Trifft eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. März 2002, 2001/16/0599).Trifft eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. März 2002, 2001/16/0599).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013160028.X04Im RIS seit
29.01.2015Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015