RS Vwgh 2014/9/11 2013/16/0028

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Veröffentlicht am 11.09.2014
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

BAO §20;
BAO §6;
GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
GebG 1957 §28 Abs6;

Rechtssatz

Trifft eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. März 2002, 2001/16/0599).Trifft eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. März 2002, 2001/16/0599).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013160028.X04

Im RIS seit

29.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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