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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Gebührlichkeit einer Funktionszulage hängt gemäß § 30 Abs. 1 GehG 1956 ausschließlich von der dauernden Betrauung des Beamten mit einem Arbeitsplatz bestimmter Wertigkeit ab, wobei eine Änderung der Aufgabenstellung am Arbeitsplatz und damit eine Änderung dessen Bewertung unmittelbar auf die Gebührlichkeit der Funktionszulage durchschlägt (vgl. E 26. Juni 2002, 2000/12/0070).Die Gebührlichkeit einer Funktionszulage hängt gemäß Paragraph 30, Absatz eins, GehG 1956 ausschließlich von der dauernden Betrauung des Beamten mit einem Arbeitsplatz bestimmter Wertigkeit ab, wobei eine Änderung der Aufgabenstellung am Arbeitsplatz und damit eine Änderung dessen Bewertung unmittelbar auf die Gebührlichkeit der Funktionszulage durchschlägt vergleiche E 26. Juni 2002, 2000/12/0070).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010120174.X04Im RIS seit
23.01.2015Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015