RS Vwgh 2014/11/27 2013/03/0152

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Veröffentlicht am 27.11.2014
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Baurecht Nachbar übergangener Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013030152.X02

Im RIS seit

26.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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