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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §48 Abs5 idF 2000/I/142;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/12/0003 E 14. November 2012 RS 1Stammrechtssatz
Eine Verringerung der regelmäßigen Wochendienstzeit durch Ersatzruhezeiten ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; vielmehr ist den maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere den § 48 Abs. 5 und § 48d BDG 1979 sowie § 17 Abs. 3 GehG 1956 zu entnehmen, dass im Falle von regelmäßigem Schicht- und Wechseldienst an Sonn- und Feiertagen eine Verlagerung der Ruhezeit auf einen anderen Wochentag zu erfolgen hat.Eine Verringerung der regelmäßigen Wochendienstzeit durch Ersatzruhezeiten ist dem Gesetz nicht zu entnehmen; vielmehr ist den maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere den Paragraph 48, Absatz 5 und Paragraph 48 d, BDG 1979 sowie Paragraph 17, Absatz 3, GehG 1956 zu entnehmen, dass im Falle von regelmäßigem Schicht- und Wechseldienst an Sonn- und Feiertagen eine Verlagerung der Ruhezeit auf einen anderen Wochentag zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011120120.X01Im RIS seit
20.03.2015Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016