Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §202 Abs1;Rechtssatz
Das der strafgerichtlichen Verurteilung (wegen § 202 Abs 1 StGB) zugrundeliegende Fehlverhalten zeigt, dass sich der Revisionswerber in einer eine Gefahr iSd § 12 Abs 1 WaffG 1996 indizierenden Weise auch gegenüber körperlich unterlegenen Personen zu aggressiven Handlungen hinreißen lässt; eine solche Aggressionsbereitschaft bleibt in waffenrechtlicher Hinsicht bedeutsam, zumal diese auch in anderen Situationen aus gänzlich anderem Anlass wirksam werden kann (Hinweis E vom 19. März 2013, 2012/03/0180).Das der strafgerichtlichen Verurteilung (wegen Paragraph 202, Absatz eins, StGB) zugrundeliegende Fehlverhalten zeigt, dass sich der Revisionswerber in einer eine Gefahr iSd Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 indizierenden Weise auch gegenüber körperlich unterlegenen Personen zu aggressiven Handlungen hinreißen lässt; eine solche Aggressionsbereitschaft bleibt in waffenrechtlicher Hinsicht bedeutsam, zumal diese auch in anderen Situationen aus gänzlich anderem Anlass wirksam werden kann (Hinweis E vom 19. März 2013, 2012/03/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015030025.J02Im RIS seit
12.08.2015Zuletzt aktualisiert am
04.09.2015