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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art13;Rechtssatz
Eine unterbrochene saisonale Beschäftigung steht der Anwendung der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 nicht entgegen, weil die Beschäftigung trotzdem als "ordnungsgemäß" anzusehen ist (vgl. E 24. März 2015, Ro 2014/09/0057).Eine unterbrochene saisonale Beschäftigung steht der Anwendung der Stillhalteklausel des Artikel 13, ARB 1/80 nicht entgegen, weil die Beschäftigung trotzdem als "ordnungsgemäß" anzusehen ist vergleiche E 24. März 2015, Ro 2014/09/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014220038.J01Im RIS seit
13.07.2015Zuletzt aktualisiert am
24.08.2015