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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Parteistellung besteht schon dann, wenn eine Beeinträchtigung von subjektiven Rechten nicht ausgeschlossen ist; ob eine derartige Beeinträchtigung tatsächlich stattfindet, ist Gegenstand des Verfahrens, berührt aber nicht die Parteieigenschaft (Hinweis E vom 10. Oktober 2007, 2007/03/0151, mwN).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L06Im RIS seit
30.07.2015Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018