RS Vwgh 2015/6/30 Ra 2015/03/0022

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Veröffentlicht am 30.06.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Parteistellung besteht schon dann, wenn eine Beeinträchtigung von subjektiven Rechten nicht ausgeschlossen ist; ob eine derartige Beeinträchtigung tatsächlich stattfindet, ist Gegenstand des Verfahrens, berührt aber nicht die Parteieigenschaft (Hinweis E vom 10. Oktober 2007, 2007/03/0151, mwN).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L06

Im RIS seit

30.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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