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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879;Rechtssatz
Es können auf dem Boden des § 74 EisenbahnG 1957 Überlegungen auf dem Boden des normativen Gehaltes des § 879 ABGB insoweit zum Tragen kommen, als diese Überlegungen im normativen Umfang der Zuständigkeit der Schienen-Control Kommission nach § 74 Abs 1 EisenbahnG 1957 zur Hintanhaltung von Diskriminierungen (mit der auch gewährleistet wird, dass die Bestimmungen des 6. Teiles des EisenbahnG 1957 betreffend das vom Betreiber der Infrastruktur festgesetzte Entgelt eingehalten werden) ihre Deckung finden können.Es können auf dem Boden des Paragraph 74, EisenbahnG 1957 Überlegungen auf dem Boden des normativen Gehaltes des Paragraph 879, ABGB insoweit zum Tragen kommen, als diese Überlegungen im normativen Umfang der Zuständigkeit der Schienen-Control Kommission nach Paragraph 74, Absatz eins, EisenbahnG 1957 zur Hintanhaltung von Diskriminierungen (mit der auch gewährleistet wird, dass die Bestimmungen des 6. Teiles des EisenbahnG 1957 betreffend das vom Betreiber der Infrastruktur festgesetzte Entgelt eingehalten werden) ihre Deckung finden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013030150.X14Im RIS seit
31.07.2015Zuletzt aktualisiert am
21.12.2018