RS Vwgh 2015/6/30 2013/03/0150

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Veröffentlicht am 30.06.2015
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
93 Eisenbahn

Norm

ABGB §879;
EisenbahnG 1957 §67;
EisenbahnG 1957 §74 Abs1;
EisenbahnG 1957 §74;
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Es können auf dem Boden des § 74 EisenbahnG 1957 Überlegungen auf dem Boden des normativen Gehaltes des § 879 ABGB insoweit zum Tragen kommen, als diese Überlegungen im normativen Umfang der Zuständigkeit der Schienen-Control Kommission nach § 74 Abs 1 EisenbahnG 1957 zur Hintanhaltung von Diskriminierungen (mit der auch gewährleistet wird, dass die Bestimmungen des 6. Teiles des EisenbahnG 1957 betreffend das vom Betreiber der Infrastruktur festgesetzte Entgelt eingehalten werden) ihre Deckung finden können.Es können auf dem Boden des Paragraph 74, EisenbahnG 1957 Überlegungen auf dem Boden des normativen Gehaltes des Paragraph 879, ABGB insoweit zum Tragen kommen, als diese Überlegungen im normativen Umfang der Zuständigkeit der Schienen-Control Kommission nach Paragraph 74, Absatz eins, EisenbahnG 1957 zur Hintanhaltung von Diskriminierungen (mit der auch gewährleistet wird, dass die Bestimmungen des 6. Teiles des EisenbahnG 1957 betreffend das vom Betreiber der Infrastruktur festgesetzte Entgelt eingehalten werden) ihre Deckung finden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013030150.X14

Im RIS seit

31.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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