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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da der Bestrafte in keinem Stadium des Verfahrens Fragen an seinen Sohn als einzigen Belastungszeugen (vgl. E 18. November 1998, 96/09/0366) stellen konnte, wurde er in seinen Verteidigungsrechten erheblich beeinträchtigt. Da dadurch die Erfordernisse des Art. 6 MRK im Verfahren nicht eingehalten wurden, erweist sich die Verwertung der Aussage des Sohnes des Bestraften als unzulässig (vgl. E 28. September 2000, 98/09/0358,; E 29. Jänner 2009, 2007/09/0243).Da der Bestrafte in keinem Stadium des Verfahrens Fragen an seinen Sohn als einzigen Belastungszeugen vergleiche E 18. November 1998, 96/09/0366) stellen konnte, wurde er in seinen Verteidigungsrechten erheblich beeinträchtigt. Da dadurch die Erfordernisse des Artikel 6, MRK im Verfahren nicht eingehalten wurden, erweist sich die Verwertung der Aussage des Sohnes des Bestraften als unzulässig vergleiche E 28. September 2000, 98/09/0358,; E 29. Jänner 2009, 2007/09/0243).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020152.L04Im RIS seit
03.08.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017