RS Vwgh 2015/7/6 Ra 2014/02/0095

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Veröffentlicht am 06.07.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Über den Zeitraum vor der Sachwalterbestellung ist aus dem Umstand einer solchen Bestellung zu gewinnen, dass sich begründete Bedenken gegen die in Rede stehenden Fähigkeiten der betreffenden Person ergeben (vgl. E 23. April 1996, 95/11/0365). Für die Zeit vor Sachwalterbestellung ist daher zu prüfen, ob die betreffende Person schon damals nicht mehr prozessfähig gewesen ist.Über den Zeitraum vor der Sachwalterbestellung ist aus dem Umstand einer solchen Bestellung zu gewinnen, dass sich begründete Bedenken gegen die in Rede stehenden Fähigkeiten der betreffenden Person ergeben vergleiche E 23. April 1996, 95/11/0365). Für die Zeit vor Sachwalterbestellung ist daher zu prüfen, ob die betreffende Person schon damals nicht mehr prozessfähig gewesen ist.

Schlagworte

Sachwalter Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020095.L03

Im RIS seit

03.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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