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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Über den Zeitraum vor der Sachwalterbestellung ist aus dem Umstand einer solchen Bestellung zu gewinnen, dass sich begründete Bedenken gegen die in Rede stehenden Fähigkeiten der betreffenden Person ergeben (vgl. E 23. April 1996, 95/11/0365). Für die Zeit vor Sachwalterbestellung ist daher zu prüfen, ob die betreffende Person schon damals nicht mehr prozessfähig gewesen ist.Über den Zeitraum vor der Sachwalterbestellung ist aus dem Umstand einer solchen Bestellung zu gewinnen, dass sich begründete Bedenken gegen die in Rede stehenden Fähigkeiten der betreffenden Person ergeben vergleiche E 23. April 1996, 95/11/0365). Für die Zeit vor Sachwalterbestellung ist daher zu prüfen, ob die betreffende Person schon damals nicht mehr prozessfähig gewesen ist.
Schlagworte
Sachwalter Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020095.L03Im RIS seit
03.08.2015Zuletzt aktualisiert am
19.05.2016