Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/13/0139Rechtssatz
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt Grundstücke, so liegt im Unterschied zwischen dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis und dem Verkehrswert ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 28. Februar 1973, 1192/72, VwSlg 4508 F/1973). Daran ändert es auch nichts, wenn die Überlassung an die Ehefrau des Arbeitnehmers erfolgt (vgl. in diesem Sinne zuletzt etwa das Erkenntnis vom 18. Dezember 2014, 2012/15/0003, mwN).Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt Grundstücke, so liegt im Unterschied zwischen dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis und dem Verkehrswert ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vergleiche z.B. das Erkenntnis vom 28. Februar 1973, 1192/72, VwSlg 4508 F/1973). Daran ändert es auch nichts, wenn die Überlassung an die Ehefrau des Arbeitnehmers erfolgt vergleiche in diesem Sinne zuletzt etwa das Erkenntnis vom 18. Dezember 2014, 2012/15/0003, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011130067.X03Im RIS seit
25.08.2015Zuletzt aktualisiert am
07.10.2015