Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/03/0121Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/03/0160 E 19. Dezember 2013 RS 40Stammrechtssatz
Die Vorgangsweise des UVP-Sachverständigen, die zuvor auf ihre Plausibilität hin geprüften Ausführungen in der Umweltverträglichkeitserklärung seinem eigenen Gutachten zu Grunde zu legen, stößt auf keine Bedenken. Dies vor dem Hintergrund, dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits festgehalten hat, dass die Umweltverträglichkeitserklärung geeignet sein muss, im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt zu werden (Hinweis E vom 30. Juni 2006, 2002/03/0213).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013030120.X06Im RIS seit
16.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017