RS Vwgh 2015/10/19 2013/08/0185

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Veröffentlicht am 19.10.2015
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1151;
  1. ABGB § 1151 heute
  2. ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/08/0192

Rechtssatz

Ausführungen, dass der hier vorliegende Vertrag betreffend die Übernahme der Geschäftsführeragenden einer GmbH ein Vertrag über eine Dienstleistung ist. Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in einer steuerrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 97/13/0169) - der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH nicht allein ein Dienstvertrag, sondern auch ein Werkvertrag zugrunde liegen kann.Ausführungen, dass der hier vorliegende Vertrag betreffend die Übernahme der Geschäftsführeragenden einer GmbH ein Vertrag über eine Dienstleistung ist. Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in einer steuerrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 97/13/0169) - der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH nicht allein ein Dienstvertrag, sondern auch ein Werkvertrag zugrunde liegen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013080185.X03

Im RIS seit

18.11.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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