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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/08/0192Rechtssatz
Ausführungen, dass der hier vorliegende Vertrag betreffend die Übernahme der Geschäftsführeragenden einer GmbH ein Vertrag über eine Dienstleistung ist. Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in einer steuerrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 97/13/0169) - der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH nicht allein ein Dienstvertrag, sondern auch ein Werkvertrag zugrunde liegen kann.Ausführungen, dass der hier vorliegende Vertrag betreffend die Übernahme der Geschäftsführeragenden einer GmbH ein Vertrag über eine Dienstleistung ist. Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in einer steuerrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 97/13/0169) - der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH nicht allein ein Dienstvertrag, sondern auch ein Werkvertrag zugrunde liegen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013080185.X03Im RIS seit
18.11.2015Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017