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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Die Beschuldigte wurde dadurch, dass ihr nicht ein Lenken zu einem späteren Zeitpunkt zur Last gelegt worden ist, in ihren Rechten nicht verletzt (bvgl. E 25. November 1994, 94/02/0370).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020008.L01Im RIS seit
15.04.2016Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016