Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/15/0255Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/15/0136 E 4. September 2014 RS 1Stammrechtssatz
Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen vielmehr zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2004, 2001/15/0116).Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen vielmehr zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2004, 2001/15/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150254.X02Im RIS seit
08.03.2016Zuletzt aktualisiert am
12.04.2016