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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Es mag Fälle geben, in denen durch ein qualifiziertes Fehlverhalten der berufliche Veranlassungszusammenhang von aus Fehlverhalten resultierenden Aufwendungen unterbrochen wird (vgl. allgemein VwGH vom 26. Februar 2013, 2010/15/0148), aus diesem Umstand lässt sich jedoch kein Rückschluss für die steuerliche Behandlung von Einnahmen zur Abdeckung der aus dem Fehlverhalten resultierenden Aufwendungen ableiten. Die Frage der Steuerbarkeit solcher Einnahmen richtet sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen der Zuordenbarkeit von Einnahmen zu den Einkunftstatbeständen des § 2 Abs. 3 EStG 1988.Es mag Fälle geben, in denen durch ein qualifiziertes Fehlverhalten der berufliche Veranlassungszusammenhang von aus Fehlverhalten resultierenden Aufwendungen unterbrochen wird vergleiche allgemein VwGH vom 26. Februar 2013, 2010/15/0148), aus diesem Umstand lässt sich jedoch kein Rückschluss für die steuerliche Behandlung von Einnahmen zur Abdeckung der aus dem Fehlverhalten resultierenden Aufwendungen ableiten. Die Frage der Steuerbarkeit solcher Einnahmen richtet sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen der Zuordenbarkeit von Einnahmen zu den Einkunftstatbeständen des Paragraph 2, Absatz 3, EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150128.X02Im RIS seit
04.03.2016Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016