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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0090 E 2. Juli 2009 RS 1Stammrechtssatz
Für die Beantwortung der Frage der verwendungsgruppenüberschreitenden Verwendung ist das in der Anlage 1 zum BDG 1979 positivierte Vorbildungsprinzip maßgebend:
unter Heranziehung eines Sachverständigen ist die Tatsachenfrage zu klären, welche Anforderungen dieser Arbeitsplatz an den Ausbildungsstand stellt (Hinweis E vom 17. November 2004, 2004/12/0052, vom 28. März 2007, 2006/12/0106, sowie vom 28. März 2008, 2007/12/0043).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120013.L02Im RIS seit
06.04.2016Zuletzt aktualisiert am
07.04.2016