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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §34 Abs1Rechtssatz
Auch im Verfahren über einen Antrag auf Verfahrenshilfe sind neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig ("Wiederholungsverbot", vgl. VwGH 28.2.2008, 2006/16/0129).Auch im Verfahren über einen Antrag auf Verfahrenshilfe sind neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, unzulässig ("Wiederholungsverbot", vergleiche VwGH 28.2.2008, 2006/16/0129).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016030012.L00Im RIS seit
07.09.2021Zuletzt aktualisiert am
07.09.2021