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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §29 Z1;Rechtssatz
Renten, die auf Grund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages mit einer Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, sind grundsätzlich Gegenleistungsrenten, die zur Steuerpflicht nach § 29 Z 1 EStG 1988 führen (Hinweis Erkenntnis vom 21. April 2005, 2004/15/0155). Steuerpflicht tritt ein, wenn die Renten den (gegebenenfalls durch Kapitalisierung der Rente ermittelten) Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes übersteigen.Renten, die auf Grund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages mit einer Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, sind grundsätzlich Gegenleistungsrenten, die zur Steuerpflicht nach Paragraph 29, Ziffer eins, EStG 1988 führen (Hinweis Erkenntnis vom 21. April 2005, 2004/15/0155). Steuerpflicht tritt ein, wenn die Renten den (gegebenenfalls durch Kapitalisierung der Rente ermittelten) Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes übersteigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013150307.X01Im RIS seit
11.08.2016Zuletzt aktualisiert am
27.09.2016