RS Vwgh 2016/10/10 Ra 2016/04/0092

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Veröffentlicht am 10.10.2016
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Parteiengehör muss auch die Möglichkeit umfassen, der Ergänzung eines Sachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten (Hinweis E vom 27. Juni 2012, 2011/12/0110).

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040092.L02

Im RIS seit

19.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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