RS Vwgh 2017/2/21 Ro 2016/12/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2017
beobachten
merken

Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §68 Abs1;
DienstrechtsG Krnt 1994 §145 Abs9 idF 2011/082;
VwRallg;

Rechtssatz

"Sache" des in § 145 Abs. 9 Krnt DienstrechtsG 1994 angeordneten Verwaltungsverfahrens ist die "Feststellung des Vorrückungsstichtages". Diese ist auch Gegenstand des der Rechtskraft fähigen Spruches eines nach dem ersten Satz dieser Gesetzesbestimmung erlassenen Bescheides. Demgegenüber handelt es sich bei der Prüfung, welche Zeiten in welchem Ausmaß dem Zeitpunkt des Beginns des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses voranzustellen sind, um bei der Festsetzung des Vorrückungsstichtages vorweg zu beurteilende Fragen, welche insofern Begründungselemente eines den Vorrückungsstichtag festsetzenden Bescheides bilden (vgl. E 29. Jänner 2014, 2012/12/0047)."Sache" des in Paragraph 145, Absatz 9, Krnt DienstrechtsG 1994 angeordneten Verwaltungsverfahrens ist die "Feststellung des Vorrückungsstichtages". Diese ist auch Gegenstand des der Rechtskraft fähigen Spruches eines nach dem ersten Satz dieser Gesetzesbestimmung erlassenen Bescheides. Demgegenüber handelt es sich bei der Prüfung, welche Zeiten in welchem Ausmaß dem Zeitpunkt des Beginns des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses voranzustellen sind, um bei der Festsetzung des Vorrückungsstichtages vorweg zu beurteilende Fragen, welche insofern Begründungselemente eines den Vorrückungsstichtag festsetzenden Bescheides bilden vergleiche E 29. Jänner 2014, 2012/12/0047).

Schlagworte

Spruch und Begründung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016120029.J05

Im RIS seit

16.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten