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22/02 ZivilprozessordnungNorm
GGG 1984 §2 Z1 lita;Rechtssatz
Die Entstehung der Gerichtsgebührenschuld einerseits und der Prozesskostenersatz der angefallenen Pauschalgebühren andererseits sind auseinanderzuhalten (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 27. September 2012, 2010/16/0088).Die Entstehung der Gerichtsgebührenschuld einerseits und der Prozesskostenersatz der angefallenen Pauschalgebühren andererseits sind auseinanderzuhalten vergleiche auch das hg. Erkenntnis vom 27. September 2012, 2010/16/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017160026.L01Im RIS seit
31.05.2017Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017