RS Vwgh 2017/4/25 Ra 2017/16/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2017
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 §2 Z1 litb;
ZPO §41 Abs1;
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Die Entstehung der Gerichtsgebührenschuld einerseits und der Prozesskostenersatz der angefallenen Pauschalgebühren andererseits sind auseinanderzuhalten (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 27. September 2012, 2010/16/0088).Die Entstehung der Gerichtsgebührenschuld einerseits und der Prozesskostenersatz der angefallenen Pauschalgebühren andererseits sind auseinanderzuhalten vergleiche auch das hg. Erkenntnis vom 27. September 2012, 2010/16/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017160026.L01

Im RIS seit

31.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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