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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Unter "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage im Sinne des § 81 Abs. 1 GewO 1994 ist jede durch die erteilte Genehmigung nicht gedeckte, bauliche oder sonstige, die Anlage betreffende Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zu verstehen, durch die sich die im § 74 Abs. 2 Z. 1 bis Z. 5 GewO 1994 bezeichneten Gefährdungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Auswirkungen ergeben können (Hinweis E vom 23. Jänner 2002, 2000/04/0203). Soweit der Revisionswerber ins Treffen führt, dass die Bauarbeiten im Zusammenhang mit einer projektierten Erweiterung stehen, ist darauf hinzuweisen, dass das Tatbestandsmerkmal des "Änderns" nach § 366 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 nicht erst erfüllt ist, wenn die Änderungsmaßnahme abgeschlossen ist, sondern vielmehr bereits gegeben ist, wenn mit der Herstellung der die Änderung der Betriebsanlage bezweckenden Maßnahme begonnen wird (Hinweis E vom 1. Juli 1997, 97/04/0063, mwN).Unter "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage im Sinne des Paragraph 81, Absatz eins, GewO 1994 ist jede durch die erteilte Genehmigung nicht gedeckte, bauliche oder sonstige, die Anlage betreffende Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zu verstehen, durch die sich die im Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins bis Ziffer 5, GewO 1994 bezeichneten Gefährdungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Auswirkungen ergeben können (Hinweis E vom 23. Jänner 2002, 2000/04/0203). Soweit der Revisionswerber ins Treffen führt, dass die Bauarbeiten im Zusammenhang mit einer projektierten Erweiterung stehen, ist darauf hinzuweisen, dass das Tatbestandsmerkmal des "Änderns" nach Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 nicht erst erfüllt ist, wenn die Änderungsmaßnahme abgeschlossen ist, sondern vielmehr bereits gegeben ist, wenn mit der Herstellung der die Änderung der Betriebsanlage bezweckenden Maßnahme begonnen wird (Hinweis E vom 1. Juli 1997, 97/04/0063, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017040047.L02Im RIS seit
10.08.2017Zuletzt aktualisiert am
11.08.2017