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L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
AVG §7;Rechtssatz
Im strafgerichtlichen Verfahren erfolgte der Freispruch hinsichtlich des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 StGB, da keine Feststellungen bezüglich des zur Tatbestandverwirklichung des § 302 Abs. 1 StGB notwendigen Schädigungsvorsatzes getroffen werden konnten. Im Disziplinarverfahren geht es um die Prüfung des Verdachts, ob die Beamtin durch die Durchführung verschiedener Amtshandlungen trotz Vorliegens ihrer Befangenheit nach § 7 AVG ihre Dienstpflichten nach § 9 Slbg LBG 1987 verletzt hat. Für die Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Tatbildes ist kein Schädigungsvorsatz verlangt, womit dem (freisprechenden) Strafurteil auch keine Bindungswirkung für dieses Disziplinarverfahren zukommen kann.Im strafgerichtlichen Verfahren erfolgte der Freispruch hinsichtlich des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, StGB, da keine Feststellungen bezüglich des zur Tatbestandverwirklichung des Paragraph 302, Absatz eins, StGB notwendigen Schädigungsvorsatzes getroffen werden konnten. Im Disziplinarverfahren geht es um die Prüfung des Verdachts, ob die Beamtin durch die Durchführung verschiedener Amtshandlungen trotz Vorliegens ihrer Befangenheit nach Paragraph 7, AVG ihre Dienstpflichten nach Paragraph 9, Slbg LBG 1987 verletzt hat. Für die Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Tatbildes ist kein Schädigungsvorsatz verlangt, womit dem (freisprechenden) Strafurteil auch keine Bindungswirkung für dieses Disziplinarverfahren zukommen kann.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017090032.L02Im RIS seit
09.10.2017Zuletzt aktualisiert am
10.10.2017