RS Vwgh 2017/12/20 Ra 2016/13/0041

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Veröffentlicht am 20.12.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/13/0040 E 20. Dezember 2017

Rechtssatz

§ 162 BAO regelt die Mitwirkung des Abgabepflichtigen bei der Feststellung des wahren wirtschaftlichen Gehalts eines abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes (VwGH 20.9.2007, 2007/14/0007; vgl. auch die Bezugnahme auf den "wahren wirtschaftlichen Empfänger" in dem Erkenntnis vom 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).Paragraph 162, BAO regelt die Mitwirkung des Abgabepflichtigen bei der Feststellung des wahren wirtschaftlichen Gehalts eines abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes (VwGH 20.9.2007, 2007/14/0007; vergleiche auch die Bezugnahme auf den "wahren wirtschaftlichen Empfänger" in dem Erkenntnis vom 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130041.L03

Im RIS seit

30.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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