RS Vwgh 2017/12/20 Ra 2016/13/0041

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Veröffentlicht am 20.12.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/13/0040 E 20. Dezember 2017

Rechtssatz

Einer Aufforderung nach § 162 Abs 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).Einer Aufforderung nach Paragraph 162, Absatz eins, BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066, 0067).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130041.L02

Im RIS seit

30.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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