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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbVG §29;Rechtssatz
Mit dem Feststellungsantrag, dass das öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis des Bediensteten durch die Betriebsvereinbarung nicht modifiziert worden sei, wird kein konkreter dienstrechtlicher Streitpunkt angesprochen, weswegen er als zu weitreichend zu qualifizieren ist (vgl. VwGH 16.9.2013, 2012/12/0139).Mit dem Feststellungsantrag, dass das öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis des Bediensteten durch die Betriebsvereinbarung nicht modifiziert worden sei, wird kein konkreter dienstrechtlicher Streitpunkt angesprochen, weswegen er als zu weitreichend zu qualifizieren ist vergleiche VwGH 16.9.2013, 2012/12/0139).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120022.L01Im RIS seit
13.04.2018Zuletzt aktualisiert am
02.11.2018