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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs3;Rechtssatz
Hat das Landesverwaltungsgericht die Entschuldigung des Revisionswerbers wegen des Fehlens einer ärztlichen Bestätigung nicht für glaubwürdig gehalten, so hätte es den unvertretenen Revisionswerber zur Vorlage einer solchen Bestätigung auffordern müssen (vgl. idS VwGH 31.1.2014, 2013/02/0260).Hat das Landesverwaltungsgericht die Entschuldigung des Revisionswerbers wegen des Fehlens einer ärztlichen Bestätigung nicht für glaubwürdig gehalten, so hätte es den unvertretenen Revisionswerber zur Vorlage einer solchen Bestätigung auffordern müssen vergleiche idS VwGH 31.1.2014, 2013/02/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080007.L03Im RIS seit
10.05.2018Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018