RS Vwgh 2018/4/19 Ra 2018/08/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2018
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;

Rechtssatz

Hat das Landesverwaltungsgericht die Entschuldigung des Revisionswerbers wegen des Fehlens einer ärztlichen Bestätigung nicht für glaubwürdig gehalten, so hätte es den unvertretenen Revisionswerber zur Vorlage einer solchen Bestätigung auffordern müssen (vgl. idS VwGH 31.1.2014, 2013/02/0260).Hat das Landesverwaltungsgericht die Entschuldigung des Revisionswerbers wegen des Fehlens einer ärztlichen Bestätigung nicht für glaubwürdig gehalten, so hätte es den unvertretenen Revisionswerber zur Vorlage einer solchen Bestätigung auffordern müssen vergleiche idS VwGH 31.1.2014, 2013/02/0260).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080007.L03

Im RIS seit

10.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten