Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §167 Abs3;Rechtssatz
Ob ein Geschäft zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört oder nicht (und damit einer gerichtlichen Genehmigung bedarf), hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab; maßgebende Kriterien sind das wirtschaftliche Risiko, die Üblichkeit, die Vorläufigkeit oder Endgültigkeit einer Maßnahme sowie deren Dauer (vgl. OGH RIS-Justiz RS0048151 (T6), RS0048207 (T17, T18); 28.4.2015, 5 Ob 175/14t). Vorliegend kann der Abschluss der betreffenden Dienstverträge dem ordentlichen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden, zumal mit dem Eingehen der Beschäftigungsverhältnisse ein zu berücksichtigendes wirtschaftliches Risiko nicht verbunden war, eine weitergehende Bindung nicht vorlag (wie die tatsächlich kurze Dauer der betreffenden Dienstverhältnisse zeigt) und die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen (zur Verrichtung von Hilfsdiensten) auch für eine behinderte Person nicht als unüblich bzw. ungewöhnlich zu erachten ist.Ob ein Geschäft zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört oder nicht (und damit einer gerichtlichen Genehmigung bedarf), hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab; maßgebende Kriterien sind das wirtschaftliche Risiko, die Üblichkeit, die Vorläufigkeit oder Endgültigkeit einer Maßnahme sowie deren Dauer vergleiche OGH RIS-Justiz RS0048151 (T6), RS0048207 (T17, T18); 28.4.2015, 5 Ob 175/14t). Vorliegend kann der Abschluss der betreffenden Dienstverträge dem ordentlichen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden, zumal mit dem Eingehen der Beschäftigungsverhältnisse ein zu berücksichtigendes wirtschaftliches Risiko nicht verbunden war, eine weitergehende Bindung nicht vorlag (wie die tatsächlich kurze Dauer der betreffenden Dienstverhältnisse zeigt) und die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen (zur Verrichtung von Hilfsdiensten) auch für eine behinderte Person nicht als unüblich bzw. ungewöhnlich zu erachten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080153.L02Im RIS seit
13.07.2018Zuletzt aktualisiert am
29.11.2018