RS Vwgh 2018/6/26 Ra 2016/04/0142

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Veröffentlicht am 26.06.2018
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Durch die Zustellung des Bescheides an das zur Empfangnahme von an die Gemeinde gerichteten Schriftstücken befugte Organ wird der Bescheid auch gegenüber der Gemeinde erlassen. Auch der Umstand, dass die Zustellung an den Bürgermeister "zur Kenntnis" verfügt wird, schadet nicht (Hinweis auf VwGH 9.11.2006, 2005/07/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016040142.L03

Im RIS seit

31.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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