Index
L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Zustimmung des Grundeigentümers muss liquid nachgewiesen werden. Liquid ist ein Nachweis dann, wenn ein entsprechender Beleg vorgelegt wird, auf Grund dessen es keinesfalls fraglich sein kann, ob die Zustimmung erteilt wurde. Bedarf es diffiziler Erwägungen über Fortgeltung und Inhalt einer Zustimmungserklärung (etwa im Rahmen einer getroffenen Übereinkunft), dann liegt der vom Gesetz geforderte unzweifelhafte Zustimmungsnachweis nicht vor (vgl. VwGH 2.10.2007, 2004/10/0183; VwGH 29.10.1992, 92/10/0091; VwGH 27.2.1995, 91/10/0089). Wird die Zustimmung nicht beigebracht, liegt ein Formgebrechen vor, das (nach erfolglosem Verbesserungsauftrag) zu einer Zurückweisung des Antrages zu führen hat (vgl. VwGH 2.10.2007, 2004/10/0183; VwGH 25.4.2013, 2011/10/0109).Die Zustimmung des Grundeigentümers muss liquid nachgewiesen werden. Liquid ist ein Nachweis dann, wenn ein entsprechender Beleg vorgelegt wird, auf Grund dessen es keinesfalls fraglich sein kann, ob die Zustimmung erteilt wurde. Bedarf es diffiziler Erwägungen über Fortgeltung und Inhalt einer Zustimmungserklärung (etwa im Rahmen einer getroffenen Übereinkunft), dann liegt der vom Gesetz geforderte unzweifelhafte Zustimmungsnachweis nicht vor vergleiche VwGH 2.10.2007, 2004/10/0183; VwGH 29.10.1992, 92/10/0091; VwGH 27.2.1995, 91/10/0089). Wird die Zustimmung nicht beigebracht, liegt ein Formgebrechen vor, das (nach erfolglosem Verbesserungsauftrag) zu einer Zurückweisung des Antrages zu führen hat vergleiche VwGH 2.10.2007, 2004/10/0183; VwGH 25.4.2013, 2011/10/0109).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018100096.L02Im RIS seit
04.09.2018Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018