RS Vwgh 2018/12/12 Ra 2018/19/0368

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2018
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/01/0117 E 23. Juni 2015 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung eines behaupteten Religionswechsels und der Prüfung einer Scheinkonversion kommt es auf die aktuell bestehende Glaubensüberzeugung an, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung anhand einer näheren Beurteilung von Zeugenaussagen und einer konkreten Befragung des Asylwerbers zu seinen religiösen Aktivitäten zu ermitteln ist (Hinweis E vom 24. September 2014, Ra 2014/19/0084, mit Verweis auf die Erkenntnisse vom 17. September 2008, 2008/23/0675, und vom 14. November 2007, 2004/20/0485, sowie auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Dezember 2013, U 2272/2012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190368.L01

Im RIS seit

15.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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