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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
BewG 1955 §15 Abs1Rechtssatz
Der Wert der Gegenleistung bei Einräumung eines Baurechtes für die Zeit von 30 Jahren gegen Leistung eines jährlichen Bauzinses ist mit dem 18-fachen des Jahreswertes des Bauzinses zu ermitteln (vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0047).Der Wert der Gegenleistung bei Einräumung eines Baurechtes für die Zeit von 30 Jahren gegen Leistung eines jährlichen Bauzinses ist mit dem 18-fachen des Jahreswertes des Bauzinses zu ermitteln vergleiche VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0047).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160163.L03Im RIS seit
26.11.2019Zuletzt aktualisiert am
26.11.2019