Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Beachte
Rechtssatz
Sofern das BVwG, etwa auf Grund der Behauptung des Revisionswerbers, die Verständigung von der Hinterlegung nicht erhalten zu haben, zu dem Ergebnis gelangt, dass keine rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung erfolgt ist, hat es im Hinblick auf § 7 ZustG (betreffend die Heilung von Zustellmängeln) festzustellen, ob bzw. wann dem Revisionswerber der Bescheid dennoch tatsächlich zugekommen ist (vgl. VwGH Ro 2018/02/0014).Sofern das BVwG, etwa auf Grund der Behauptung des Revisionswerbers, die Verständigung von der Hinterlegung nicht erhalten zu haben, zu dem Ergebnis gelangt, dass keine rechtswirksame Zustellung durch Hinterlegung erfolgt ist, hat es im Hinblick auf Paragraph 7, ZustG (betreffend die Heilung von Zustellmängeln) festzustellen, ob bzw. wann dem Revisionswerber der Bescheid dennoch tatsächlich zugekommen ist vergleiche VwGH Ro 2018/02/0014).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020190248.L02Im RIS seit
13.04.2021Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021