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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §6 Abs1 Z4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/19/0186 B 10. Juli 2019 RS 2Stammrechtssatz
Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (hier nach § 6 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005) ist nicht auf die bloße Tatsache der Verurteilung bzw. Bestrafung eines Fremden, sondern auf die Art und Schwere der zugrundeliegenden Straftaten und auf das sich daraus ergebende Persönlichkeitsbild abzustellen (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0014).Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (hier nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005) ist nicht auf die bloße Tatsache der Verurteilung bzw. Bestrafung eines Fremden, sondern auf die Art und Schwere der zugrundeliegenden Straftaten und auf das sich daraus ergebende Persönlichkeitsbild abzustellen vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180486.L02Im RIS seit
07.04.2021Zuletzt aktualisiert am
07.04.2021