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10/10 GrundrechteRechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VfGH steht das Verbot des Versandhandels mit verwandten Erzeugnissen im Sinne des § 1 Z 1e TNRSG 1995 nicht im Widerspruch zu Art. 6 StGG 1867, wobei durch § 2a TNRSG 1995 der Versandhandel mit elektronischen Zigaretten und Liquids nicht zur Gänze untersagt werde, da der Versand an Händler weiterhin zulässig sei. Der bis zur Einführung des § 2a leg. cit. zulässige Versandhandel an Verbraucher werde jedoch vollständig untersagt und der Vertrieb an den Verbraucher dem Verkauf in einem Geschäftslokal vorbehalten (vgl. ausführlich VfGH 14.3.2017, G 164/2016 = VfSlg. 20.151).Nach der Rechtsprechung des VfGH steht das Verbot des Versandhandels mit verwandten Erzeugnissen im Sinne des Paragraph eins, Ziffer eins e, TNRSG 1995 nicht im Widerspruch zu Artikel 6, StGG 1867, wobei durch Paragraph 2 a, TNRSG 1995 der Versandhandel mit elektronischen Zigaretten und Liquids nicht zur Gänze untersagt werde, da der Versand an Händler weiterhin zulässig sei. Der bis zur Einführung des Paragraph 2 a, leg. cit. zulässige Versandhandel an Verbraucher werde jedoch vollständig untersagt und der Vertrieb an den Verbraucher dem Verkauf in einem Geschäftslokal vorbehalten vergleiche ausführlich VfGH 14.3.2017, G 164/2016 = VfSlg. 20.151).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018110143.L02Im RIS seit
06.07.2021Zuletzt aktualisiert am
06.07.2021