RS Vwgh 2021/7/15 Ro 2019/04/0008

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Veröffentlicht am 15.07.2021
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40/01 Verwaltungsverfahren

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2019/04/0009
Ro 2019/04/0010
Ro 2019/04/0011

Rechtssatz

Nach der ins Treffen geführten Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 1.3.2012, B 606/11; 3.3.2001, G 87/00) ist es - im Rahmen des Sachlichkeitsgebotes - dem einfachen Gesetzgeber überlassen, inwieweit er Personen rechtlichen Schutz gewährt, die durch den gegenüber einer anderen Person ergangenen Bescheid in ihren Interessen betroffen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040008.J06

Im RIS seit

08.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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