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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28Rechtssatz
Die bloße Information von der Existenz des Erkenntnisses ist dem Wegfall des Hindernisses iSd. § 46 Abs. 3 VwGG nicht gleichzusetzen, weil dem Revisionswerber dadurch die maßgebenden Umstände, die ihn in die Lage versetzt hätten, eine Revision mit einem gemäß § 28 VwGG ausreichenden Inhalt zu erheben, nicht zur Kenntnis gebracht worden sind (vgl. VwGH 15.9.1994, 94/19/0393, 0396).Die bloße Information von der Existenz des Erkenntnisses ist dem Wegfall des Hindernisses iSd. Paragraph 46, Absatz 3, VwGG nicht gleichzusetzen, weil dem Revisionswerber dadurch die maßgebenden Umstände, die ihn in die Lage versetzt hätten, eine Revision mit einem gemäß Paragraph 28, VwGG ausreichenden Inhalt zu erheben, nicht zur Kenntnis gebracht worden sind vergleiche VwGH 15.9.1994, 94/19/0393, 0396).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022210087.L02Im RIS seit
04.07.2022Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022