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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2Rechtssatz
Das eine Verweigerung der Vornahme der Atemluftuntersuchung darstellende Verhalten des Aufgeforderten muss gemäß § 44a Z 1 VStG nicht in den Spruch des Straferkenntnisses aufgenommen werden. Somit ist das VwG nicht verpflichtet, Art und Weise der Verweigerung näher zu präzisieren (vgl. VwGH 5.11.1997, 97/03/0104; VwGH 8.9.1995, 95/02/0320).Das eine Verweigerung der Vornahme der Atemluftuntersuchung darstellende Verhalten des Aufgeforderten muss gemäß Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG nicht in den Spruch des Straferkenntnisses aufgenommen werden. Somit ist das VwG nicht verpflichtet, Art und Weise der Verweigerung näher zu präzisieren vergleiche VwGH 5.11.1997, 97/03/0104; VwGH 8.9.1995, 95/02/0320).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020134.L01Im RIS seit
30.08.2022Zuletzt aktualisiert am
30.08.2022