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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §79aHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/01/0399 B 29. März 2023 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Nach der - zu § 89 Abs. 5 SPG 1991 iVm § 79a AVG jeweils in der Fassung vor Einführung der mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergangenen - Judikatur des VwGH ist die Rechtsprechung zum Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren auf den Ersatzanspruch in Verfahren wegen der Verletzung von Richtlinien zu übertragen, sodass es darauf ankommt, wie viele Richtlinienverletzungen erfolgreich angefochten wurden (vgl. VwGH 20.9.2006, 2004/01/0308, mwN; zur Ermittlung der demnach maßgeblichen Verwaltungsakte vgl. weiters etwa VwGH 16.3.2016, Ra 2015/05/0090, und 25.6.2020, Ra 2020/14/0178, jeweils mwN). Diese Rechtsprechung kann auf die (insofern inhaltsgleiche) geltende Rechtslage übertragen werden (vgl. zur Übertragung der Rechtsprechung zu § 79a [alt] AVG bei bloß teilweisem Obsiegen im Maßnahmenbeschwerdeverfahren auf § 35 VwGVG 2014 bereits VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0042, mwN).Nach der - zu Paragraph 89, Absatz 5, SPG 1991 in Verbindung mit Paragraph 79 a, AVG jeweils in der Fassung vor Einführung der mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergangenen - Judikatur des VwGH ist die Rechtsprechung zum Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren auf den Ersatzanspruch in Verfahren wegen der Verletzung von Richtlinien zu übertragen, sodass es darauf ankommt, wie viele Richtlinienverletzungen erfolgreich angefochten wurden vergleiche VwGH 20.9.2006, 2004/01/0308, mwN; zur Ermittlung der demnach maßgeblichen Verwaltungsakte vergleiche weiters etwa VwGH 16.3.2016, Ra 2015/05/0090, und 25.6.2020, Ra 2020/14/0178, jeweils mwN). Diese Rechtsprechung kann auf die (insofern inhaltsgleiche) geltende Rechtslage übertragen werden vergleiche zur Übertragung der Rechtsprechung zu Paragraph 79 a, [alt] AVG bei bloß teilweisem Obsiegen im Maßnahmenbeschwerdeverfahren auf Paragraph 35, VwGVG 2014 bereits VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0042, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022010002.L20Im RIS seit
11.05.2023Zuletzt aktualisiert am
27.03.2025