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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Wenn ein Verpflichteter mangels entsprechender Vorkehrungen nicht in der Lage war, nach Ablauf des Zeitraumes, für den die Nachweise zu führen waren, diese zu erbringen, befreit ihn dies nicht von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit, denn es wäre an ihm gelegen, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die Erbringung des Nachweises rechtzeitig geschaffen wurden (vgl. VwGH 20.5.2010, 2008/07/0162; VwGH 29.3.2007, 2004/07/0041).Wenn ein Verpflichteter mangels entsprechender Vorkehrungen nicht in der Lage war, nach Ablauf des Zeitraumes, für den die Nachweise zu führen waren, diese zu erbringen, befreit ihn dies nicht von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit, denn es wäre an ihm gelegen, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die Erbringung des Nachweises rechtzeitig geschaffen wurden vergleiche VwGH 20.5.2010, 2008/07/0162; VwGH 29.3.2007, 2004/07/0041).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070186.L09Im RIS seit
27.06.2023Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023