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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4Rechtssatz
Unter Kosten der Heilbehandlung im Sinne des § 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen fallen einerseits Kosten der Heilbehandlung der die Behinderung verursachenden Erkrankung (vgl. VwGH 3.8.2004, 99/13/0169; 28.6.2006, 2002/13/0134), andererseits Krankheitskosten etwaiger Folgeerkrankungen einer Behinderung (vgl. VwGH 23.1.2019, Ro 2016/13/0010). Es muss sich damit um Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehen, handeln (vgl. VwGH 28.6.2023, Ra 2023/13/0016, mwN).Unter Kosten der Heilbehandlung im Sinne des Paragraph 4, der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen fallen einerseits Kosten der Heilbehandlung der die Behinderung verursachenden Erkrankung vergleiche VwGH 3.8.2004, 99/13/0169; 28.6.2006, 2002/13/0134), andererseits Krankheitskosten etwaiger Folgeerkrankungen einer Behinderung vergleiche VwGH 23.1.2019, Ro 2016/13/0010). Es muss sich damit um Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehen, handeln vergleiche VwGH 28.6.2023, Ra 2023/13/0016, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021130025.J01Im RIS seit
24.10.2023Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023