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L81007 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl Smogalarm TirolNorm
Fahrverbot LKW Fernpaß Straße B179 2010Beachte
Rechtssatz
Der VwGH führte zur Verordnung Fahrverbot LKW Fernpaß Straße B179 2010 aus, dass ausgehend von dem - nach den entsprechenden Gesetzesmaterialien - erweiterten Verständnis des Begriffs "Quellverkehr" von einer "Beladung" in diesem Sinne jedenfalls nur ausgegangen werden kann, wenn eine Last oder Ladung aufgenommen wird, deren Ausmaß und Gewicht nicht bloß geringfügig ist. Die Verordnung bezieht sich auf Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, was bei der Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beladung zu berücksichtigen ist (VwGH 27.6.2014, 2012/02/0129). Der Wortlaut der Verordnung Nachtfahrverbot Schwerfahrzeuge A12 2010 ist mit dem Wortlaut der Verordnung Fahrverbot LKW Fernpaß Straße B179 2010 und deren Gesetzesmaterialien hinreichend vergleichbar, denn auch in der Verordnung Nachtfahrverbot Schwerfahrzeuge A12 2010 wird eine Ausnahme zur Be- und/oder Entladung für näher bestimmten Ziel- und Quellverkehr normiert.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070011.J01Im RIS seit
30.11.2023Zuletzt aktualisiert am
28.06.2024