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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §7Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/16/0035 E 24. Mai 1991 RS 3Stammrechtssatz
Die - offensichtlich auf § 40a JN Bedacht nehmenden - Worte Die - offensichtlich auf Paragraph 40 a, JN Bedacht nehmenden - Worte
"mittels Klage einzuleitenden gerichtlichen Verfahren" in
TP 1 Anm 1 GGG können auch unter Berücksichtigung der TP 1 Anmerkung 1 GGG können auch unter Berücksichtigung der
grundsätzlichen Anknüpfung der Gerichtsgebührenpflicht an
formelle äußere Tatbestände keineswegs ausdehnend, etwa im Sinn
von "mittels Klage eingeleiteten gerichtlichen Verfahren"
gelesen werden, zumal die zuletzt angeführte Gesetzesstelle
nicht auf den das betreffende Verfahren jeweils einleitenden
Schriftsatz (Klage, Beweissicherungsantrag) abstellt, sondern
auf das jeweilige Verfahren selbst (Hinweis E 7.5.1987,
86/16/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022160021.J01Im RIS seit
27.03.2024Zuletzt aktualisiert am
02.05.2024