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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1 Z2Rechtssatz
Im Fall des Erhalts von Schadenersatz im Sinne des § 12 Abs. 7 letzter Satz GlBG 2004 nach diskriminierender Beendigung eines Probearbeitsverhältnisses ist für jenen Zeitraum, für den aus diesem Titel das entgangene Entgelt ersetzt wurde, die Fortdauer der Pflichtversicherung über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus anzunehmen (wobei dies aber im Sinne der Regelungen über die Kündigungsentschädigung gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 AlVG 1977 nicht die Arbeitslosigkeit ausschließt).Im Fall des Erhalts von Schadenersatz im Sinne des Paragraph 12, Absatz 7, letzter Satz GlBG 2004 nach diskriminierender Beendigung eines Probearbeitsverhältnisses ist für jenen Zeitraum, für den aus diesem Titel das entgangene Entgelt ersetzt wurde, die Fortdauer der Pflichtversicherung über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus anzunehmen (wobei dies aber im Sinne der Regelungen über die Kündigungsentschädigung gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, AlVG 1977 nicht die Arbeitslosigkeit ausschließt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021080003.J01Im RIS seit
07.05.2024Zuletzt aktualisiert am
13.06.2024