Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragRechtssatz
Nach § 85 EStG 1988 und der dazu ergangenen Rechtsprechung des VwGH gelten mehrere voneinander verschiedene öffentliche Kassen derselben Gebietskörperschaften als mehrere Arbeitgeber, wobei als öffentliche Kasse, die die Bezüge auszahlt, jene Kasse anzusehen ist, die die Bezüge anweist, verrechnet und die gesetzlichen Abzüge vornimmt (vgl. VwGH 13.9.2006, 2002/13/0228, mwN).Nach Paragraph 85, EStG 1988 und der dazu ergangenen Rechtsprechung des VwGH gelten mehrere voneinander verschiedene öffentliche Kassen derselben Gebietskörperschaften als mehrere Arbeitgeber, wobei als öffentliche Kasse, die die Bezüge auszahlt, jene Kasse anzusehen ist, die die Bezüge anweist, verrechnet und die gesetzlichen Abzüge vornimmt vergleiche VwGH 13.9.2006, 2002/13/0228, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022150024.J01Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
21.05.2024