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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232Rechtssatz
Das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren (vgl. VwGH 9.10.2023, Ra 2023/13/0115, mwN). Auf im Beschwerdeverfahren dem VwG zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise (§ 270 BAO), welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen objektiv gegeben waren, ist Bedacht zu nehmen (vgl. VwGH 17.10.2001, 96/13/0055; 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN).Das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren vergleiche VwGH 9.10.2023, Ra 2023/13/0115, mwN). Auf im Beschwerdeverfahren dem VwG zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise (Paragraph 270, BAO), welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen objektiv gegeben waren, ist Bedacht zu nehmen vergleiche VwGH 17.10.2001, 96/13/0055; 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130027.L01Im RIS seit
24.04.2024Zuletzt aktualisiert am
13.05.2024