RS Vwgh 2024/3/25 Ra 2024/13/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2024
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232
BAO §232 Abs1
BAO §243
BAO §270
  1. BAO § 270 heute
  2. BAO § 270 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 270 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 270 gültig von 12.08.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2006
  5. BAO § 270 gültig von 01.01.2003 bis 11.08.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  6. BAO § 270 gültig von 01.12.1993 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993
  7. BAO § 270 gültig von 09.05.1969 bis 30.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 134/1969

Rechtssatz

Das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren (vgl. VwGH 9.10.2023, Ra 2023/13/0115, mwN). Auf im Beschwerdeverfahren dem VwG zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise (§ 270 BAO), welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen objektiv gegeben waren, ist Bedacht zu nehmen (vgl. VwGH 17.10.2001, 96/13/0055; 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN).Das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des (erstinstanzlichen) Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet worden ist, die erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren vergleiche VwGH 9.10.2023, Ra 2023/13/0115, mwN). Auf im Beschwerdeverfahren dem VwG zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise (Paragraph 270, BAO), welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen objektiv gegeben waren, ist Bedacht zu nehmen vergleiche VwGH 17.10.2001, 96/13/0055; 19.12.2013, 2012/15/0036, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130027.L01

Im RIS seit

24.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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